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Visa Gate GmbH

Nepal Touristenvisum 

Wenn Sie Nepal als Tourist besuchen wollen, benötigen Sie ein Touristenvisum

Jetzt Visum bestellen

Visa-Bedingungen:

Einreise zu folgenden Zwecken:

  • Touristischen Reisen
  • Erholungsurlaub
  • Besichtigungstour

Visa Gültigkeitsdauer:

Das Visum kann ausgestellt werden für:

  • Visa für 15, 30 und 90 Tage mit mehrfacher Einreise möglich

Dokumente

  • Reisepass
  • Antragsformular
  • Passfoto

Downloads

Benötigte Unterlagen:

Deutsche Staatsbürger

  • Auftragsformular – vollständig ausgefüllt und unterschrieben vom Auftraggeber
  • Reisepass – im Original, mindestens noch 6 Monate gültig, muss eine freie Seite haben
  • Antragsformular– vollständig ausgefüllt mit Original-Unterschrift (keine Kopie, kein Fax, kein PDF)
  • 1 aktuelles Passfoto – Das Foto muss biometrisch sein, keine Scans. Die Größe beträgt 3,5 x 4,5 Zentimeter. Das Foto sollte am besten von einem professionellen Fotografen aufgenommen werden, denn diese wissen über die Vorschriften genau Bescheid. Der Kopf muss vor einem weißen Hintergrund in der Mitte platziert werden. Der Antragsteller muss einen neutralen Gesichtsausdruck haben, er darf also nicht lächeln.

 Generelles

Bitte beachten Sie:

  • Spätestens am letzten Gültigkeitstag des Visums muss die Ausreise erfolgen.
  • Die Einwanderungsbehörde in Kathmandu oder in Pokhara können das Visum bis maximal 150 Tag e in einem Visumjahr (Januar bis Dezember) verlängern.
  • Falls Sie nicht als Tourist einreisen wollen, wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter.
  • Für die Einreise benötigen Sie einen Reisepass oder einen vorläufigen Reisepass. Kinder brauchen einen Kinderreisepass. Die Dokumente müssen mindestens noch sechs Monate gültig sein.
  • Es gibt in Nepal keine Meldepflicht nach der Einreise
  • Ein Touristenvisum kann unter bestimmten Voraussetzungen bis auf 150 Tage verlängert werden. Die Entscheidung über eine  Verlängerung treffen die zuständigen Behörden.
  • Mit dem Touristenvisum darf keine Tätigkeit ausgeführt werden. Wer dennoch einer Arbeit nachgeht, wird bestraft.
  • Ein Aufenthalt mit einem abgelaufenen Visum sollte auf jeden Fall vermieden werden. Das führt zu empfindlichen Geld- und sogar zu Freiheitsstrafen.

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