20.08.2018 Verzögerte Antragsbearbeitung durch islamisches Opferfest
Nächste Woche findet zwischen dem 21. und dem 25 August das islamische Opferfest statt. In vielen Staaten ist zumindest der 22. August ein gesetzlicher Feiertag. Da sich das Fest über den genannten Zeitraum erstreckt, sind Verzögerungen nach dem 22. August nicht auszuschließen. Unter anderem haben folgende Botschaften am 21. oder 22. August geschlossen:
- Albanien
- Algerien
- Aserbaidschan
- Bangladesch
- Bosnien und Herzegowina
- Ghana
- Indonesien
- Kasachstan
- Marokko