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Visa Gate GmbH

Indien Arbeitsvisum

Wenn Sie in Indien arbeiten möchten, benötigen Sie ein Arbeitsvisum.

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Visa-Bedingungen:

Einreise zu folgenden Zwecken:

  • Arbeitsaufnahme in Indien

Visa Gültigkeitsdauer:

  • unterschiedliche Gültigkeitsdauer

Dokumente

  • Reisepass
  • 2 x Antragsformular
  • 2 Passfotos
  • Begleitschreiben der deutschen Firma
  • Einladung der indischen Firma
  • Kopie des Reisepasses

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Benötigte Unterlagen:

  • Auftragsformular – vollständig ausgefüllt und unterschrieben vom Auftraggeber
  • Reisepass – im Original, Mindestgültigkeit sechs Monate
  • Reisepass – eine Farbkopie
  • Antragsformular– zweifach unterschriebener und korrekt ausgefüllter Antrag; die Unterschriften sind unterhalb des Fotos, sowie am rechten unteren Seitenrand der zweiten Antragsseite erforderlich
  • 2 Passfotos – im Original, im Format 5 x 5 cm, mit einer Büroklammer am Antrag befestigt (bitte nicht auf den Antrag kleben!)
  • Begleitschreiben - der deutschen Firma
  • Einladung - der indischen Firma

 Generelles

Um in Indien auch arbeiten zu dürfen, benötigen Sie ein Arbeitsvisum. Für ein Arbeitsvisum müssen die Fähigkeiten der angestrebten Tätigkeit nachgewiesen werden und dem aktuellen Lebenslauf und Arbeitsvertrag beigefügt werden. Alle Dokumente müssen in englischer Sprache verfasst sein.

  • Die Einreise nach Indien ist mit einem gültigen Reisepass, einem vorläufigen Reisepass und mit einem Kinderreisepass möglich.
  • Die Einreise mit einem Personalausweis ist auf keinen Fall möglich. Denken Sie bitte rechtzeitig daran, bei den deutschen Behörden ein entsprechendes Dokument zu beantragen.
  • Bei einem beabsichtigten Aufenthalt von mehr als sechs Monaten muss sich der Reisende am örtlichen District Foreigners' Registration Office (FRO) bzw. beim Foreigners' Regional Registration Office (FRRO) anmelden. Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen geschehen. Geschieht dies nicht, kommt es zu einer längeren Ausreiseverzögerung. Die Registrierung muss nämlich nachgeholt werden. Dazu ist es notwendig, dass der Reisende zum letzten Aufenthaltsort reist und dort die Registrierung durchführen lässt.
  • Auch wenn die Reisedauer weniger als sechs Monaten beträgt, kann es möglich sein, dass der Zollbeamte dies zur Auflage für eine Einreise macht.
  • Wichtig ist, dass der Reisende das Land innerhalb der Gültigkeit seines Visums wieder verlässt. Der Aufenthalt mit einem abgelaufenen Visum kann eine Haftstrafe und ein mehrjähriges Einreiseverbot zur Folge haben.
  • Achten Sie bitte darauf, dass der Zollbeamte unbedingt den Pass an der Grenze abstempelt. Immer wieder kommt es vor, dass  dies vergessen wird. Ist der Stempel nicht vorhanden kommt es bei der Ausreise zu einer Verzögerung von mehreren Tagen. Es muss erst eine Ausreiseerlaubnis eingeholt werden. Das Gleiche gilt auch bei einem Verlust des Passes.
  • Informieren Sie sich bitte im Vorfeld bei unseren Mitarbeitern über die Berechtigung Ihres Visums. Immer wieder kommt es vor, dass mit dem Visum Tätigkeiten durchgeführt wird, die nicht erlaubt sind. In diesem Fall wird der Reisende des Landes verwiesen.

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