Benötige ich ein Visum?
Bitte überprüfen Sie vor Beauftragung, ob Sieund/oder Ihre Mitreisenden eine Visumpflicht für das Zielland besteht.
Aktuelles Visaangebot
Reisepass
Reisepass erforderlich.
Gültigkeitsregeln für Dokumente:
Pässe und andere für die Einreise akzeptierte Dokumente müssen mindestens 6 Monate ab dem Ankunftsdatum gültig sein.
Die folgenden Bestimmungen gelten für Kinder/Minderjährige:
Gemäß der Gesetzgebung der Europäischen Union (EU) wird von allen Minderjährigen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, erwartet, dass sie bei der Ausreise aus Bulgarien, Kroatien, Zypern, Rumänien oder einem Schengen-Mitgliedstaat einen eigenen Reisepass oder Personalausweis besitzen.
Wichtig:
Den Inhabern von Pässen oder Reisedokumenten, die ein von Israel ausgestelltes Visum oder einen Einreisestempel enthalten, wurde die Zulassung verweigert.
Visum
Ein Visum ist erforderlich
Visumausstellung:
- Passagiere mit einer vom sudanesischen Innenministerium ausgestellten "Einreisegenehmigung" können bei der Ankunft ein Visum für maximal 60 Tage erhalten. Sie können einen Antrag auf Verlängerung ihres Aufenthalts stellen.
- Staatsangehörige Deutschlands, die nachweisen können, dass sie väterlicherseits sudanesischer Herkunft sind, können bei der Einreise ein Visum beantragen. Der Nachweis ist eine nationale ID-Nummer, ein sudanesischer Personalausweis, ein alter sudanesischer Pass oder eine Geburtsurkunde.
- Passagiere, die mit einem sudanesischen Staatsbürger verheiratet sind und eine Kopie ihrer Heiratsurkunde besitzen, können bei der Ankunft ein Visum erhalten.
Zusätzliche Informationen
Verlängerung des Aufenthaltes möglich. Honorar: SDG 5.000,-.
Gesundheit
Passagiere, die innerhalb von 6 Tagen nach der Abreise oder der Durchreise eintreffen und keine Gelbfieberimpfbescheinigung besitzen, müssen bei der Ankunft geimpft und unter Quarantäne gestellt werden.
Ausgenommen von der Gelbfieberimpfung:
Kinder unter 9 Monaten.
Passagiere, die die Transitländer mit der Gefahr der Gelbfieberübertragung durchqueren, wenn sie die Transitgebiete nicht verlassen.
Empfohlene Gesundheits- und Impfschutzmaßnahmen:
Impfung gegen Gelbfieber für alle Passagiere ab 9 Monaten, die in Gebiete südlich der Sahara reisen.
Malariaprophylaxe. Prophylaxe: Malariarisiko, hauptsächlich durch P. falciparum, besteht das ganze Jahr über im ganzen Land. Das Risiko ist im Norden gering und saisonal bedingt. Es ist höher in den zentralen und südlichen Teilen des Landes. Das Malariarisiko an der Küste des Roten Meeres ist sehr gering. Empfohlene Prävention: C.
Die empfohlene Art der Prävention wird als:
- Typ A (sehr begrenztes Malaria-Übertragungsrisiko) - nur zur Vorbeugung von Mückenstichen.
- Typ B (nur Risiko von P. vivax Malaria) - Mückenstichprophylaxe plus Chloroquin-Chemoprophylaxe.
- Typ C (Risiko von P. falciparum Malaria mit Chloroquin- und Sulfadoxin-Pyrimethamin-Resistenz) - Mückenstichprävention plus Atovaquon-Proguanil oder Doxycylin oder Mefloquin-Chemoprophylaxe.
- Typ D (Risiko von P. falciparum Malaria plus gemeldete Mehrfachresistenz) - Mückenstichprophylaxe plus Atovaquone-Proguanil oder Doxycylin oder Mefloquin-Chemoprophylaxe, je nach lokaler Arzneimittelresistenz.
Die Behandlung sollte eine Woche vor der Abreise und nicht später als am ersten Tag der Einreise begonnen werden sie muss regelmäßig eingenommen und 4 Wochen nach der letzten Ausreise fortgesetzt werden. Keine prophylaktische Therapie ist 100%ig infektionssicher, aber selbst wenn sie die Krankheit nicht verhindert, kann sie die Infektion milder und weniger lebensbedrohlich machen.
Alle Angaben ohne Gewähr. Stand April 2018.