Marokko ist eines der wichtigsten Reiseziele in Nordafrika. Der Tourismus erwirtschaftet 54 Prozent des Bruttoinlandsprodukts, fast 37 Prozent der Erwerbstätigen arbeiten in diesem Bereich. Diese beiden Zahlen belegen, wie wichtig der Tourismus für Marokko ist. Touristen sollten aber niemals vergessen, dass Sie sich zwar in einem Land befinden, dass direkt an Europa grenzt aber trotzdem anderen Moralvorstellungen hat. Bestimmte Gegenden müssen Reisende auf jeden Fall meiden.
Keine Reise in Grenzgebiete und entlegenen Gegenden
Das Auswärtige Amt rät dringend von Reisen in die Grenzregion nach Algerien und Mauretanien ab. Das Gleiche gilt für Ausflüge in die West-Sahara. Entlegene Gebiete in anderen Gebieten der Sahara und unbefestigte Straßen sollten Touristen ebenfalls nicht befahren. Das Risiko Opfer einer Entführung zu werden, ist in diesen Gebieten sehr groß. Hinzu kommt, dass es hier viele nicht detonierte Minen und andere Sprengsätze gibt. Dies gilt nicht für die beliebten Strecken nach Zagora ins Draa-Tal und nach Erfoud/Merzouga. Touren abseits der Straßen sollten auch hier nur in einer Gruppe und mit erfahrenen marokkanischen Reiseführern unternommen werden.
Vorsicht bei Demonstrationen
Aufgrund der wirtschaftlichen und sozialen Situation im Land entwickeln sich immer wieder spontan Demonstrationen. In diesen nicht genehmigten Veranstaltungen kann es schnell zu Gewaltausbrüchen kommen. Vor allem Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräfte sind häufig. Touristen sollten Menschenansammlung meiden und die politische Lage genau im Auge behalten.
Rauschgifthandel im Rif-Gebirge
Im Nordosten von Marokko, im Rif-Gebirge, ist es viele Cannabis-Felder. Hier wird das Rauschgift nicht nur angebaut, sondern auch verkauft. Vereinzelt werden Touristen von Rauschgifthändler auf offener Straße angesprochen. Das Auswärtige Amt empfiehlt, das Rif-Gebirge nicht alleine zu bereisen. Auf gar keinen Fall darf der Reisende Rauschgift kaufen. Zwar sind die Strafen für Rauschgiftbesitz nicht ganz so drakonisch wie in anderen Ländern, eine Gefängnisstrafe droht aber dennoch.
Einreisebestimmung nach Marokko
Die Einreise nach Marokko ist für 90 Tage problemlos möglich. Der Tourist braucht für Besichtigungstouren und Geschäftsreisen kein Visum beantragen. Der Aufenthalt kann aber nicht verlängert werden. Falls doch eine Verlängerung notwendig sein sollte, muss dies vor der Ausländerpolizei umfangreich begründet werden. Gegebenenfalls muss der Antragsteller einen Nachweis über sein Vermögen und gegebenenfalls einen Arbeitsvertrag vorweisen.
Die Einreise ist mit einem Reisepass, einem vorläufigen Reisepass und einem Kinderreisepass möglich. Die Dokumente müssen noch mindestens sechs Monate gültig sein. Die Einreise mit einem deutschen Personalausweis ist nicht möglich. Dies gilt auch, wenn der Reisende mit einem Gruppe oder einem Charterflug einreist.
Übrigens: In Marokko sind außereheliche (und gleichgeschlechtliche) Sexualbeziehungen strafbar. Wer als schwangere, unverheiratete Frau nach Marokko reist und dort einen Arzt aufsucht, findet sich unter Umständen auf der Polizeistation wieder.