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Visa Gate GmbH

China Touristenvisum (L-Visum)

Wenn Sie als Tourist nach China reisen möchten, benötigen Sie für die Einreise ein Touristenvisum.

Jetzt Visum bestellen

Visa-Bedingungen:

Einreise zu folgenden Zwecken:

  • Urlaubsreisen
  • Besichtigungstouren
  • Erholungsaufenthalte

Visa Gültigkeitsdauer:

Das Visum kann ausgestellt werden für:

  • Visum kann frühestens 50 Tage vor Einreise beantragt werden
  • Ab Ausstellungsdatum ist das Visum drei Monate gültig
  • Maximale Aufenthaltsdauer ist 30 Tage
  • Einreise muss spätestens am letzten Gültigkeitstag erfolgen

Dokumente

  • Reisepass
  • Kopie des Reisepasses
  • Antragsformular
  • Passfoto
  • Finanzierungsnachweis
  • Einladungsschreiben oder Hotelbuchung

Downloads

Benötigte Unterlagen:

Deutsche Staatsbürger

 

  • Auftragsformular – vollständig und leserlich ausgefüllt
  • Reisepass – Original, muss noch mindestens sechs Monate gültig sein, zwei gegenüberliegende freie Seiten
  • Kopie des Reisepasses - die Seite mit Ihren persönlichen Daten
  • Antragsformular für das Visum – vollständig und leserlich ausgefüllt und vom Antragsteller persönlich unterschrieben
  • Passfoto – im Original, biometrisch, heller Hintergrund, in Farbe, Format ca. 3,5 x 4,5 cm, Foto darf nicht älter als 12 Monate sein, kein Scan, kein Ausdruck
  • Buchungsbestätigung oder Einladungsschreiben:

Buchungsbestätigung: Eine Bestätigung über den Hin- und Rückflug und Hotelbuchungen sind ebenfalls einzureichen. Hierbei müssen die vollständige Adresse des Hotels, das Datum für den Check-In und Check-Out und der vollständige Name des Reisenden enthalten sein. Sollten Sie ein Visum für eine zweimalige Einreise beantragen, muss dies aus der Buchung ersichtlich sein. Bei einer Hotelbuchung muss diese den gesamten Reisezeitraum abdecken.
Alternativ: Privateinladung einer Person in China. Kopie der ID-Card des Einladenden und eine Kopie des Passes,

oder: ein Einladungsschreiben (Invitation Letter for Tourist), ausgestellt von der zuständigen Institution oder Person, mit den folgende Angaben:

  • Name und Adresse des Einladenden, sowie Telefonnummer und Stempel und Unterschrift
  • Art der Verwandtschaft oder Persönliche Beziehung, Passnummer und Geburtsdatum des Eingeladenen, Zweck und Dauer des Besuchs mit Ein- und Ausreisedatum, Reisezielen und Unterkünften

 

Ausländische Staatsbürger

Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland – Als nicht-deutscher Staatsangehöriger benötigen Sie zur Beantragung des Visums noch eine Aufenthaltsgenehmigung für die Bundesrepublik Deutschland, die eine Gültigkeit von noch mindestens 6 Monaten hat und eine Meldebescheinigung, die nicht älter als 6 Monate ist. EU-Staatsangehörige benötigen nur eine Kopie der Meldebescheinigung.
Antragsteller mit türkischer oder taiwanesischer Staatsangehörigkeit müssen Ihren Antrag persönlich im Konsulat der Volksrepublik China abgeben, die Abholung kann dann auch durch Dritte erfolgen.

Antragsteller, die in der Volksrepublik China, in Hong Kong oder in Taiwan geboren sind:

Sollten Sie eine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, sind aber in einer der oben genannten Orte geboren, so müssen sie Ihren vollständigen Geburtsnamen in chinesischen Schriftzeichen eintragen, und eine Kopie Ihres Reisepasses 

 

 Wichtige Informationen

  • Sie können Ihr Touristenvisum für China frühestens 50 Tage vor Einreise beantragen.
  • Ab Ausstellungsdatum ist das Visum 3 Monate gültig, für ein- oder zweifache Einreise.
  • Pro Einreise dürfen Sie sich nicht länger als 30 Tage in China aufhalten.
  • Die Einreise muss spätestens am letzten Gültigkeitstag Ihres Visums erfolgen.
  • Sollten Sie 3 Monate vor Ihrer Antragsstellung Afghanistan, Äquatorialguinea, Äthiopien, Irak, Kamerun, Pakistan, Nigeria, Somalia, Syrien besucht haben, müssen Sie eine Kopie Ihres Impfausweises abgeben, aus dem eine Polio-Impfung in den letzten 12 Monaten hervorgeht. Der Impfausweis muss bei der Einreise nach China im Original mitgeführt werden.
  • Sollten Sie in den letzten Monaten ein Land besucht haben, welches von Ebola bedroht ist, so kann die Einreise nach China verweigert werden.
  • Es steht den chinesischen Konsulaten frei weitere Unterlagen anzufordern und im Einzelfall zu einem persönlichen Interview einzuladen.
  • Kinderreisepässe, die vor dem 31.12.2005 ausgestellt wurden (Kinderausweis als Passersatz) sind nicht für die Beantragung eines Visums gültig. Es wird lediglich der neue Kinderreisepass akzeptiert.

 

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