Eine der ersten Amtshandlungen als neuer Präsident war das Einreiseverbot für mehrere mehrheitlich muslimische Länder. Die erste Fassung des Dekrets stammt vom 27. Januar 2017. Sofort meldeten sich die ersten Kritiker. Diese zogen vor Gericht. Zweimal hatten sie Erfolg. Die Anordnung muss mehrmals überarbeitet werden. Jetzt hat der Oberste Gerichtshof entschieden, dass das Dekret in der überarbeitenden Fassung in Kraft treten kann. Die Entscheidung fiel knapp aus. Von den neun Richtern votierten fünf dafür, vier dagegen.
Nicht nur muslimische Länder sind betroffen
Im Vergleich zur ersten Fassung ist die aktuelle Fassung sehr spezifischer. Betroffen sind die Länder Tschad, Iran, Libyen, Somalia, Syrien und Jemen. Hinzu kommen zwei nichtmuslimische Länder: Nordkorea und Venezuela.
- Reisende mit der Staatsangehörigkeit des Tschad, des Jemen und Libyens bekommen kein Geschäftsvisum, kein Touristenvisum und auch kein Mischvisum.
- Reisende mit einem iranischen Pass dürfen die USA nicht betreten. Ausnahmen gibt es nur für Schüler und Studenten, welche zuvor eine Sicherheitsprüfung bestanden haben
- Wer in Nordkorea oder Syrien wohnt darf die USA nicht betreten.
- Reisende mit einer Staatsangehörigkeit aus Somalia können zwar als Besucher einreisen, nicht aber als Immigranten.