Datum:
22.06.2018
Ab dem 22. Juli 2018 müssen Touristen für die Dauer ihres Aufenthalts eine Reisekrankenversicherung vorlegen. Diese muss für den gesamten Urlaub gelten. Dies gilt auch für deutsche Staatsbürger, die in Ecuador leben. Diese legen keine Reisekrankenversicherung vor, sondern versichern sich über die gesetzliche oder private Krankenversicherung.