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02.08.2018 Was Touristen bei der Einreise nach Zypern beachten sollten

Datum: 
02.08.2018

Reisende nach Zypern müssen bedenken, dass der Nordteil von Zypern von der Türkei besetzt ist. Dies kann sich bei unter Umständen bei Reisen vom Süden in den Norden von Zypern bemerkbar machen. Vor allem, wenn ein Mietfahrzeug benutzt wird, ist es sinnvoll, zunächst beim Autovermieter nachzufragen, ob ein Überschreiten der Grenze möglich ist.

 

Welche Unterschiede gibt es bei den Einreisedokumenten

 

Die Republik Zypern gehört zur EU. EU-Bürger genießen die gleichen Freiheiten wie in den anderen Mitgliedstaaten. Die Einreise ist mit allen bekannten Dokumenten, inklusive eines vorläufigen Personalausweises möglich.

Die Einreise von Norden nach Zypern ist ebenso möglich. Bei den Reisedokumenten gibt es nur einen Unterschied. Die Einreise mit einem vorläufigen Personalausweis ist von der türkischen Seite nicht möglich.

 

Was ist beim Mieten eines Fahrzeuges zu beachten?

 

Grundsätzlich kann mit einem Mietwagen vom Süden der Insel in den Norden gefahren werden. Die Mietwagenfirma im Norden von Zypern muss allerdings über das Vorhaben informiert werden und diesem zustimmen. Die Behörden verlangen beim Grenzübertritt den Abschluss eine KFZ-Haftpflichtversicherung für die Dauer des Aufenthalts. Diese Versicherung übernimmt aber nur Schäden am gegnerischen Fahrzeug. Für die Schäden am gemieteten Fahrzeug muss der Fahrer selbst aufkommen.

Im Norden ein Fahrzeug zu mieten und nach Süden zu fahren ist meist ein wenig problematischer. Es gibt nur sehr wenige Autovermieter, die das erlauben. Auch hier muss eine zusätzliche Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Manchmal verlangen die Vermieter auch, dass eine Kaution für Kaskoschäden hinterlegt wird.

 

Die Nutzung von Hotelanlagen im Norden von Zypern

 

Nutz der Reisende Hotelanlagen im Norden, deren Eigentümer Griechenzyprer sind oder auf griechisch-zyprischem Grund errichtet wurde, können die Eigentümer Schadenersatzforderungen verlangen. Allerdings sind bisher noch keine Fälle bekannt geworden, in denen diese Forderung tatsächlich erhoben wurde. Allerdings werden zu diesem Punkt verstärkt Grenzkontrollen durchgeführt.

 

Wie sieht es mit der Reisekrankenversicherung aus?

 

Die Europäische Krankenversicherungskarte ist nur in der Republik, also im Süden der Insel, gültig. Im Norden der Insel gibt es keine Übereinkunft. Auch das Deutsch-Türkische Sozialversicherungsabkommen ist hier nicht gültig. Wer also plant, seinen Urlaub ganz oder teilweise im Norden zu verbringen, kümmert sich besser um eine zusätzliche Krankenversicherung.